Testpflicht / Maskenpflicht / Wechselunterricht
Wir freuen uns, dass der Unterricht am Mittwoch, 26.05., als Wechselunterricht in Präsenz wieder beginnt.
Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist an eine „Testpflicht“ gebunden. Die Lernenden können nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie
- an den zwei wöchentlich von der Schule angesetzten Selbsttests teilnehmen,
- oder an den Tagen der Testung ein maximal 48 Stunden altes negatives Testergebnis eines offiziellen Testzentrums nachweisen können,
- vollständig geimpft sind und die Impfungen durch einen Eintrag in den Impfpass oder durch andere Dokumente nachweisen können,
- als genesene einen positiven PCR-Test nachweisen können, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurück liegt.
